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Okay, du meinst wahrscheinlich, wie man zahnärztliche Leistungen für ein Kind nach BEMA abrechnet. Ich erkläre es Schritt für Schritt:


1️⃣ Was ist BEMA?

  • BEMA = Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen.

  • Er gilt für gesetzlich versicherte Patienten in Deutschland.

  • Jede Leistung hat einen Punktwert, der über die Krankenkasse abgerechnet wird.


2️⃣ Kinderleistungen

Für Kinder gibt es besondere Vorsorge- und Behandlungsleistungen, z. B.:

  • Kontrolluntersuchungen (Kinderprophylaxe)

  • Fissurenversiegelung (Schutz der Kauflächen)

  • Fluoridierung

  • Zahnextraktionen (Zähne ziehen)

  • Kieferorthopädische Basismaßnahmen (bis zum 18. Lebensjahr)

Diese Leistungen sind im BEMA gelistet und werden direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.


3️⃣ Abrechnung bei der Praxis

  1. Patientenstammblatt / Versichertenkarte erfassen

  2. Leistung eintragen (BEMA-Ziffer, Datum, Leistung)

  3. Automatische Berechnung der Punkte durch Praxissoftware

  4. Einreichung an die Krankenkasse

  5. Eltern müssen nichts extra bezahlen, außer es handelt sich um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)


4️⃣ Beispiel

  • Zahn ziehen bei einem Kind (z. B. BEMA-Ziffer: 301 „Exodontie“)

  • Praxis rechnet mit der gesetzlichen Krankenkasse ab

  • Wenn Zusatzleistungen (z. B. spezielle Betäubung oder Material) notwendig sind, werden die sofern nicht BEMA ggf. privat berechnet

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