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Habe beim Zahnarzt ein Reha Splint Medium gekauft, er dabei dann GOZ-Nr. 7000 abgerechnet. Auf Nachfrage meinte er, ja das macht man so. Ist das korrekt? Er hat doch null Anpassungen vorgenommen!
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Die Definition für Z7000 lautet "Eingliederung eines Aufbissbehelfes ohne adjustierte Oberfläche" und ist im Abschnitt "Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für einen Aufbissbehelf OHNE adjustierte Oberfläche nach GOZ 7000 variieren von 15,19 € bis 35 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z7000 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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