Ist es momentan aufgrund Covid-19 / Corona Virus sicher zum Zahnarzt zu gehen?
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Im Prinzip schon. Es werden zum teil Fiebermessungen durchgeführt und bei Anzeichen einer Erkältung (Verdacht auf Covid-19) kann die Behandlung abgewiesen und an die Zahnklinik verwiesen werden. Zahnärzte tragen darunter das höchste berufliche Infektionsrisiko. 

Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Zahnarztpraxis

1. Für den zahnärztlichen Praxisalltag werden weiterhin die üblichen Standard-Hygienemaßnahmen mit Mund-Nase-Schutz, Handschuhen sowie Händehygiene mit korrekter Händedesinfektion unter Beachtung der Einwirkzeit als ausreichend angesehen.

Der Anamnese-Erhebung kommt zur Begrenzung des Infektionsrisikos große Bedeutung zu. Die diesbezüglichen Vorgaben für Zahnarztpraxen sind im Hygieneplan, den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ sowie der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) festgehalten.

2. Die Behandlung von Patienten mit Symptomen einer akuten respiratorischen Erkrankung der unteren Atemwege (Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Luftnot, Müdigkeit, Appetitlosigkeit) sollte auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle handelt. Diese Patienten sind zur Sicherung der Diagnose und ggf. Einleitung einer Therapie an den Hausarzt zu verweisen.

3. Für die Behandlung gesichert diagnostizierter oder unter dringendem Corona-Verdacht stehender Patienten in Krankenhäusern sind erweiterte Schutzmaßnahmen (beispielsweise geschlossener Schutzkittel, Kopfhaube und FFP-Schutzmaske) angezeigt. Für unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen gelten die Vorsichtsmaßnahmen gemäß BioStoffV und GefStoffV:

  • räumliche oder organisatorische Trennung der erkrankten Patienten von den Patienten der Normalsprechstunde,
  • persönliche Schutzausrüstung für das Personal (Schutzbrille mit Seitenschutz; Atemschutzmaske FFP2; unsterile Handschuhe; langärmliger Schutzkittel; Kopfhaube kann Schutz erhöhen; für Reinigungsarbeiten Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 mit längeren Stulpen),
  • Patienten nach Betreten der Praxis für die Wartezeit einen Mund-Nasen-Schutz aushändigen und zum Tragen anhalten,
  • Patienten vor Verlassen des Sprechzimmers zum Desinfizieren der Hände anhalten,
  • Schutzkleidung nach Beendigung der Behandlung kontaminationsfrei ablegen.
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In der aktuellen Situation mit Covid-19 / Coronavirus ist es wichtig, die richtige Balance zwischen Gesundheitsvorsorge und Risikovermeidung zu finden. Zahnärzte haben strenge Hygienevorschriften und setzen zusätzliche Maßnahmen wie persönliche Schutzausrüstung und Luftfiltergeräte ein, um Patienten und Personal zu schützen. Es ist daher sicher, zum Zahnarzt zu gehen, solange bestimmte Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, wie z.B. das Tragen von Masken, das Einhalten von Abstandsregeln und die Desinfektion der Hände.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Risiko einer Covid-19-Infektion immer noch besteht, insbesondere bei Personen, die ein höheres Risiko haben, wie ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen. Wenn Sie Bedenken haben, sollten Sie Ihren Zahnarzt kontaktieren, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
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