Gehört interdentales Stripen oder Stripping zu einer geschlossenen Paradontitisbehandlung?
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Ich habe eine Paradontitisbehandlung mit guter Betäubung gehabt. Gearbeitet wurde mit Ultraschall und handgeräten. Das Ganze hat inklusive Betäubung etwas unter einer Stunde gedauert.

Auf  meiner Rechnung standen etwas über 1000 Euro. Mir wurde gesagt, dass man bei der gesetzlichen Krankenkasse viel mehr für sowas abrechnen würde und an mir hier praktisch nichts verdienen würde. Der Kostenvoranschlag wurde mir erst nach der Behandlung mitgegeben.

Ein Posten für interdentales Stripping bzw. Stripen ist dabei. Kann das sein?  Gehört das zu einer Paradontitisbehandlung dazu?

Auf dem Kostenvoranschlag/Heilkostenplan stand auch nichts von Interdentalem Stripping drauf.

Das kenne ich nur aus der Kieferorthopädie. Auf meine Nachfrage beim Zahnarzt dazu bekam ich die Antwort von der Dame, die die Rechnungslegung macht, dass das dazugehöre und das entfernen von altem Gewebe in den Zwischenräume sei? Meiner Meinung nach bedeutet das aber, dass man richtig Zahn abträgt um Platz zwischen den Zähnen in der KO zu schaffen?

Ich freue mich sehr über eine Antwort. Vielen lieben Dank!
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Interdentales Stripping, auch bekannt als Interproximal Reduction (IPR) oder Interproximale Reduktion, ist eine Technik, bei der kleine Mengen an Zahnschmelz zwischen den Zähnen entfernt werden, um Platz zu schaffen und Zahnfehlstellungen zu korrigieren, insbesondere in der Kieferorthopädie. Es wird normalerweise nicht im Rahmen einer Parodontitisbehandlung durchgeführt.

Es ist ungewöhnlich, dass interdentales Stripping Teil einer Parodontitisbehandlung ist, es sei denn, es besteht eine spezifische Indikation dafür, zum Beispiel wenn Zahnfehlstellungen das Risiko für Parodontitis erhöhen. In den meisten Fällen konzentriert sich die Parodontitisbehandlung auf die Entfernung von Plaque, Zahnstein und infiziertem Gewebe sowie auf die Glättung der Wurzeloberflächen, um die Heilung des Zahnfleisches zu fördern.

Es ist wichtig, dass Sie mit Ihrem Zahnarzt über Ihre Bedenken sprechen und um eine detaillierte Erläuterung der in Rechnung gestellten Leistungen bitten. Wenn Sie Zweifel haben, ob interdentales Stripping wirklich notwendig war oder ob es korrekt abgerechnet wurde, können Sie auch eine Zweitmeinung von einem anderen Zahnarzt einholen.

Zusätzlich sollten Sie prüfen, ob der Posten für interdentales Stripping tatsächlich im Kostenvoranschlag/Heilkostenplan enthalten war. Wenn nicht, könnte dies ein Anlass sein, die Rechnung genauer zu überprüfen und gegebenenfalls zu reklamieren.

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