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Guten Abend,

ich habe eine Frage zu dem Thema Abrechnung von der Ä1

wenn am 02.01..23 ein Pat. kommt und man eine 01 Abrechnet wann kann ich dann

die Ä1 abrechnen und warum

kann ich die Ä1 dann schon zb. am 10.01.23 abrechnen oder müssen dort die 18 Tage regel sein kann mir das Bitte jemand erklären

danke
von

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Ä1 im Folgequartal ist nur abrechnungsfähig, wenn zwischen der Leistung nach Nr. 01 oder Ä1 im Vorquartal und der Leistung nach Nr. Ä1 im Folgequartal ein Zeitraum von 18 Kalendertagen überschritten ist, es sei denn, die Behandlung in diesem Folgequartal geht über den nach Nr. 01 oder Ä1 erhobenen Befund hinaus.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: ZMK-Aktuell

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